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PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE- ERSTKONTAKT

Vor einer weitergehenden psychotherapeutischen Behandlung ist gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zunächst die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen. Die Sprechstunde soll dazu dienen frühzeitig festzustellen, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. In der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit Beratung, Informationen und Klärung Ihres individuellen Behandlungsbedarfs zu erhalten. Es wird zudem für Sie eine Behandlungsempfehlung besprochen.

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